Das Schulunterrichtsgesetz sieht folgende Aufgaben für den
SGA vor:
§64 Schulgemeinschaftsausschuss
(1) In den Polytechnischen Schulen, in den Sonderschulen, die nach dem Lehrplan
der Polytechnischen Schule geführt werden, in den Berufsschulen und in den
mittleren und höheren Schulen ist zur Förderung und Festigung der
Schulgemeinschaft (§ 2) ein Schulgemeinschaftsausschuss zu bilden.
(2) Dem Schulgemeinschaftsausschuss obliegen
1. die Entscheidung über
a) mehrtägige Schulveranstaltungen,
b) die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a
Abs. 1),
c) die Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen (§
19 Abs. 1),
d) die Hausordnung gemäß § 44 Abs. 1,
e) die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen gemäß § 46 Abs. 1,
f) die Bewilligung zur Organisierung der Teilnahme von Schülern an
Veranstaltungen gemäß § 46 Abs. 2,
g) die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung,
h) die Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege,
i) Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen (§ 58 Abs. 3),
j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 und 3 lit. b des
Schulorganisationsgesetzes und § 5 Abs. 1 und 3 Z 1 des Land- und
forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes),
k) die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen (§ 8a Abs. 2
des Schulorganisationsgesetzes und § 8a Abs. 2 des Land- und
forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes),
l) schulautonome Schulzeitregelungen (§ 2 Abs. 5 und 8 sowie § 3 Abs. 2 des
Schulzeitgesetzes 1985),
m) die schulautonome Festlegung von Reihungskriterien (§ 5 Abs. 4),
n) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern (§
14 Abs. 7);
2. die Beratung insbesondere über
a) wichtige Fragen des Unterrichtes,
b) wichtige Fragen der Erziehung,
c) Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, soweit diese nicht unter Z 1 lit. a
fallen,
d) die Wahl von Unterrichtsmitteln,
e) die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln,
f) Baumaßnahmen im Bereich der Schule.