1. Umgangsformen im Allgemeinen
Die Grundregeln eines auf Achtung und Höflichkeit basierenden Umgangs mit anderen Personen sind zu wahren; es ist auf einen freundlichen Umgangston und gutes Benehmen zu achten. (Dies gilt freilich auch für Lehrausgänge und Exkursionen!) Besonderes Augenmerk ist dabei zu richten auf:
Grüßen, Hilfsbereitschaft und Kollegialität, gepflegte Gesprächskultur, friedliche Konfliktlösung,
Einsatzbereitschaft, Sauberhalten und Schonen des schulischen Inventars.
2. Verhalten im Unterricht
Es wird größter Wert auf Pünktlichkeit gelegt. Die Schüler haben zu Stundenbeginn im vorgesehenen Raum zu sein. Der Klassenwechsel erfolgt in der Pause.
Kaugummikauen ist nicht erlaubt.
Das Verwenden von Handys, Discmen, MP3-Playern etc. während des Unterrichts ist verboten. Die Benutzung des Internets ist nur zu Unterrichtszwecken gestattet.
WC-Besuche sind in den Pausen zu tätigen und unmittelbar nach Stundenbeginn zu unterlassen.
3. Verhalten in den Pausen
Die Fenster der Klassenräume müssen in den Pausen geschlossen bleiben.
Bei trockenem Wetter (Tage ohne Hausschuhpflicht) darf der Hof in den großen Pausen benützt werden.
Das Hören von Musik ist ab der 4. Klasse erlaubt, wenn
-die Lautstärke so geregelt ist, dass die Musik weder im Nebenraum noch am Gang störend hörbar ist
-das Gerät bei Beginn der Stunde sofort abgestellt wird
Bei Verstoß wird ein Hörverbot verhängt. Für Privatgeräte kann nicht gehaftet werden.
Weiche Bälle sind erlaubt, nicht jedoch Gegenstände oder Tätigkeiten, bei denen Verletzungsgefahr besteht. Das Tragen von hartem Schuhwerk (genagelte Stiefel, etc.) ist verboten. Dem Lehrer, der Gangaufsicht hat, ist Folge zu leisten.
Den 7. und 8. Klassen ist das Betreiben einer eigenen Kaffeemaschine gestattet, solange die Unterrichtsstunden davon nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Das Rauchen ist für Schüler ab 16 (wenn sie bereits die 6. Klasse besuchen) mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten in den großen Pausen im dafür vorgesehenen Bereich erlaubt. Das Rauchen auf dem Gehsteigbereich vor dem Schultor ist von allen Schulangehörigen zu unterlassen.
4. Hausschuhpflicht
Bei nassem Wetter sind im Schulgebäude Hausschuhe zu tragen (schriftlicher Hinweis im Eingangsbereich durch den Schulwart). Die Überbekleidung ist bei jeder Witterung im Spind aufzubewahren.
5. Aufenthalt im Schulhaus
Der Aufenthalt im Schulhaus in der Freizeit, also in den Pausen zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht und nach Unterrichtsschluss, ist für SchülerInnen bis einschließlich 5. Klasse verboten. Im Schulhaus dürfen nur jene SchülerInnen bleiben, die entweder zur Tagesbetreuung oder zur Mittagsaufsicht angemeldet sind oder die 6. -8. Klasse besuchen.
Die Nebenstiege darf nur von den 8. Klassen benützt werden (außer in Notfällen wie zum Beispiel Feueralarm).
6. Konsequenzen
Durch den „Maßnahmenkatalog“ geregelt.





